15. Vorbringen der Verteidigung Seitens der Verteidigung wurden oberinstanzlich diverse Einwände gegen Art. 7c und Art. 10f Abs. 2 COVID-19-Verordnung 2 erhoben. Zusammengefasst wurde Folgendes vorgebracht:  Es liege mit Art. 7c und Art. 10f Abs. 2 COVID-19-Verordnung 2 keine genügende gesetzliche Grundlage und somit mit der Verurteilung des Beschuldigten eine Verletzung des Grundsatzes «keine Strafe ohne Gesetz» (Art. 1 StGB) vor (pag. 130). In diesem Zusammenhang nennt die Verteidigung zudem das Be- stimmtheits- und das Gleichbehandlungsgebot (pag. 130 f.); 