13. Beweiswürdigung der Kammer 13.1 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass sich der Beschuldigte am 25. April 2020 auf dem D.________(Örtlichkeit) aufgehalten hat, weil er mit der Politik während der Pandemie nicht einverstanden war und an einer Petitionsübergabe teilnehmen wollte. Er bestreitet nicht, dass sich am besagten Tag auf dem D.________(Örtlichkeit) eine Ansammlung von Menschen gebildet hat.