__ namens des Beschuldigten am 3. Juni 2023 die Berufungsbegründung ein (zugestellt am 8. Juni 2023; pag. 126 ff.). Mit Verfügung vom 8. Juni 2023 wurde von der Berufungsbegründung Kenntnis genommen, der Schriftenwechsel für abgeschlossen erachtet und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt. Gleichzeitig wurde Rechtsanwalt B.________ ersucht, seine Honorarnote einzureichen (pag. 140 f.). Am 9. Juni 2023 gelangte bei der Strafkammer eine weitere Eingabe von Rechtsanwalt B.________ in der Sache (pag. 142 ff.) und am 29. Juni 2023 seine Honorarnote ein (pag. 147 f.).