2 mensetzung des Gerichts bekannt gegeben (pag. 113 f.). Mit Eingabe vom 30. März 2023 zeigte Rechtsanwalt B.________ an, dass er mit der Wahrung der Interessen des Beschuldigten beauftragt worden sei und ersuchte um eine Fristerstreckung (pag. 116). Nach zweimalig gewährter Fristerstreckung reichte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten am 3. Juni 2023 die Berufungsbegründung ein (zugestellt am 8. Juni 2023;