2. Berufung Gegen dieses Urteil reichte der Beschuldigte fristgerecht die Berufungsanmeldung ein (zugestellt am 1. März 2022; pag. 79). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 18. Januar 2023 (pag. 83 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 23. Januar 2023 zugestellt (pag. 101 f.). Mit seiner form- und fristgerechten Berufungserklärung vom 13. Februar 2023 beschränkte der Beschuldigte seine Berufung auf die Kostenfolge gemäss Ziffer I. und den Schuldspruch gemäss Ziffer II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs (pag.