II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Schliesslich wurden die weiteren Verfügungen getroffen (zusätzliche Kosten für die Urteilsbegründung von CHF 600.00 und Eröffnungsformel; Ziff. III. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; zum Ganzen pag. 73 ff.).