(Ortschaft), ohne Ausrichtung einer Entschädigung und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'000.00, ausmachend CHF 750.00, an den Kanton Bern (3/4 von CHF 1'000.00; Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Dagegen erklärte es den Beschuldigten schuldig der Widerhandlung gegen die COVID-19-Verordnung 2 durch Missachtung des Verbots von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum, begangen am 25. April 2020 in C.________ (Ortschaft).