1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 22. Februar 2022 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) frei von der Anschuldigung des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz durch Nichttragen einer Gesichtsmaske, beides angeblich begangen am 12. Januar 2021 in C.________ (Ortschaft), ohne Ausrichtung einer Entschädigung und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'000.00, ausmachend CHF 750.00, an den Kanton Bern (3/4 von CHF 1'000.00;