1. zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten; Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend CHF 8'100.00; Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00; Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt. 4. zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'800.00; 5. zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'000.00;