28. Übertretungsbusse Die Kammer schliesst sich betreffend die Höhe der Übertretungsbusse für den Schuldspruch wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz an, auf die integral verwiesen wird (pag. 589). Demnach ist eine Busse von CHF 400.00 auszusprechen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe auf 4 Tage (CHF 100.00/Tag) festgesetzt wird.