Vorliegend sind die Akten am 23. Juni 2021 bei der Vorinstanz eingelangt, worauf am 25. November 2021 die Hauptverhandlung und – nach Auswertung der beschlagnahmten Mobiltelefone – ein Jahr später am 10. November 2022 die Fortsetzungsverhandlung stattfand. Das erstinstanzliche Urteil erging gleichentags am 10. November 2022, worauf die erstinstanzliche Urteilsbegründung am 31. Juli 2023 fertiggestellt wurde, mithin mehr als 8 Monate nach Urteilsdatum. Vor oberer Instanz wurde der Schriftenwechsel am 8. April 2024 für geschlossen erklärt und den Parteien der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt.