7B_794/2023 vom 9. November 2023 E. 3.2.2). Die Konsequenzen einer Verletzung des Beschleunigungsgebots sind meistens die Strafreduktion, manchmal der Verzicht auf die Strafe und, als ultima ratio in Extremfällen, die Einstellung des Verfahrens (Urteil des Bundesgerichts 6B_1236/2022 vom 11. Januar 2023 E. 4.2.3). Vorliegend sind die Akten am 23. Juni 2021 bei der Vorinstanz eingelangt, worauf am 25. November 2021 die Hauptverhandlung und – nach Auswertung der beschlagnahmten Mobiltelefone – ein Jahr später am 10. November 2022 die Fortsetzungsverhandlung stattfand.