23. Täterkomponenten Der Beschuldigte gab anlässlich seiner Einvernahmen nur sehr zurückhaltend Auskunft über sein Vorleben und seine persönlichen Verhältnisse. Immerhin ist bekannt, dass er in Zweisimmen bei seiner Mutter aufwuchs und noch einen Bruder hat; ein weiterer Bruder hat sich das Leben genommen. Er ist Maurer, ledig und hat keine Kinder. Hinsichtlich des Pfändungsbetrugs und der Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern ist der Beschuldigte (betreffend letzteren mehrfach) einschlägig vorbestraft. Dies ist, soweit den Schuldspruch wegen Pfändungsbetrugs betreffend, straferhöhend zu gewichten.