Nach Ansicht des Gerichts wiegt aber auch hier jeder Vorwurf verschuldensmässig grundsätzlich gleich. Für einen Beschimpfungsvorwurf werden in Anlehnung an den Referenzsachverhalt 10 Strafeinheiten als verschuldensangemessen erachtet. Die restlichen 16 Beschimpfungen werden ebenfalls mit 10 Strafeinheiten taxiert, wovon aber aufgrund des engen Sachzusammenhangs je 5 Strafeinheiten asperiert werden. Demnach ergibt sich eine Gesamtgeldstrafe von 90 Strafeinheiten bzw. Tagessätzen (10 + 16 x 5).