21.4 Fazit Freiheitsstrafe Nach dem Gesagten ist nach Massgabe des Verschuldens des Beschuldigten die Einsatzstrafe von 30 Tagen Freiheitsstrafe gestützt auf die zu asperierenden weiteren Einzelstrafen um insgesamt 205 Tage auf 235 Tage Freiheitsstrafe zu erhöhen.