Aufgrund des engen Zusammenhangs zwischen den einzelnen versuchten Nötigungen erfolgt zudem eine deutlich reduzierte Asperation im Umfang von jeweils rund 40 %, ausmachend je 5 Tage. Damit resultiert für den Schuldspruch wegen versuchter Nötigung, mehrfach begangen, eine asperierte Freiheitsstrafe von total 190 Tagen (5 Tage x 38 versuchte Nötigungen). 21.3 Asperation für den Schuldspruch wegen Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern Die Vorinstanz erwog hierzu was folgt (pag. 585): Die VBRS-Richtlinien sehen bei Nichtabgabe von Ausweisen oder Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung gemäss Art.