___ zu mieten, um dem Beschuldigten aus dem Weg gehen zu können, löschte alle Social Media Kanäle, kaufte sich ein Auto, änderte die Telefonnummer, wechselte das Schloss ihrer Wohnung und kündigte ihren Job. Schliesslich erwirkte die Straf- und Zivilklägerin ein Kontakt- und Annäherungsverbot gegen den Beschuldigten. Der Beschuldigte handelte jeweils mit direktem Vorsatz, was deliktsimmanent ist. Die Beweggründe waren – wie oben aufgezeigt – zwar nicht immer dieselben.