Aufgrund der Höhe des Betrags der Verlustscheine ist das Ausmass des Verschuldens aber dennoch eher als gering zu werten. Das Betreibungsamt hat den SUVA-Taggeldbezug auch relativ rasch entdeckt. In der Art und Weise der Tatbegehung ist kein besonders raffiniertes Vorgehen zu erkennen. Der Beschuldigte verheimlichte schlicht und einfach den Erhalt der Taggelder. Sein Verhalten geht damit