Vorliegend wurden die geschützten Rechtsgüter leicht verletzt. Der Beschuldigte gab gegenüber dem Betreibungsamt insbesondere beim Pfändungsvollzug vom 07.02.2020 nicht an, dass er zu dieser Zeit ein SUVA-Taggeld bezog. Durch die Verheimlichung dieses Vermögenswertes mussten Verlustscheine in der Höhe von CHF 3'495.60 ausgestellt werden, was unter Berücksichtigung der erhaltenen Taggelder hätte verhindert bzw. zumindest betragsmässig verringert werden können. Aufgrund der Höhe des Betrags der Verlustscheine ist das Ausmass des Verschuldens aber dennoch eher als gering zu werten.