Zudem hat der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin auch während laufendem Verfahren und nach Beschlagnahmung der Natels am 11.12.2020 (p. 349) immer weiter belästigt und somit weiter delinquiert. Erst ungefähr mit dem Ausspruch einer amtlichen Fernhalteverfügung vom 22.04.2021 (vgl. p. 213 f.) nahmen die Belästigungen ein Ende. Betreffend Pfändungsbetrug und Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern weist der Beschuldigte zudem mehrfach einschlägige Vorstrafen (p. 494 ff.) auf, insbesondere wurden bereits mehrfach unbedingte Geldstrafen ausgesprochen, welche den Beschuldigten sichtlich nicht beeindruckten.