Vorliegend ist eine Geldstrafe die falsche Strafe, denn es braucht aus folgenden Gründen ein deutlicheres Zeichen: Es geht um erhebliche und intensive (versuchte) Nötigungen über einen langen Zeitraum (beinahe ein Jahr). Dabei zeigt der Beschuldigte keinerlei Einsicht oder Reue, hingegen findet er sein Verhalten gerechtfertigt bzw. erklärt dieses durch das Gerücht, welches die Straf- und Zivilklägerin verbreitet hat. Zudem hat der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin auch während laufendem Verfahren und nach Beschlagnahmung der Natels am 11.12.2020 (p. 349) immer weiter belästigt und somit weiter delinquiert.