17. Vorwurf gemäss Ziff. I./3. der Anklageschrift (Pfändungsbetrug und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen) Auch hinsichtlich des Vorwurfs des Pfändungsbetrugs und des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 574 ff.). Präzisierend ist festzuhalten, dass der Beschuldigte direktvorsätzlich handelte (vgl. hierzu auch E. IV.21.1.b unten). Rechtfertigungsund/oder Schuldausschliessungsgründe liegen keine vor.