Die Straf- und Zivilklägerin wurde durch die wiederholten Nachrichten in Angst und Schrecken versetzt und nahm die Drohungen des Beschuldigten ernst. Die dem Beschuldigten vorgeworfenen Handlungen gingen insgesamt weit über eine bloss vorübergehende Störung hinaus und waren für die Straf- und Zivilklägerin – im gesamten Kontext und in Anbetracht des sonstigen aufdringlichen Verhaltens des Beschuldigten – derart belastend und beängstigend, dass sie sich zeitweise kaum mehr aus dem Haus traute und jederzeit damit rechnete, dass etwas passieren könnte. Sie sah sich gezwungen, temporär für eineinhalb Monate eine Wohnung am L.____