Sie würden sich irgendeinmal sehen und dann «chlepfe» es so richtig. Diese Nachrichten des Beschuldigten sind im Kontext der gesamten Umstände, namentlich der Vorgeschichte und dem weiteren Verhalten des Beschuldigten, zu würdigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Richtigstellung, die Weiterführung der Beziehung oder ein anderes Ziel bei den einzelnen Handlungen im Fokus des Beschuldigten stand.