Um seine Ziele zu erreichen, drohte er ihr anfangs mit der Bekanntgabe von diversen Informationen an ihre Familie, Freunde und ihren Arbeitgeber – was er insofern in die Tat umsetzte, als er die Eltern der Straf- und Zivilklägerin kontaktierte und die Straf- und Zivilklägerin in deren Bekanntenkreis als drogen- und alkoholsüchtig bezeichnete. Später riet er der Straf- und Zivilklägerin, besser zu Hause zu bleiben, um nicht auf ihn zu treffen. Er drohte ihr, sich umzubringen und sie anzuzeigen. Er stellte in Aussicht, sie zu ruinieren und sie fertigzumachen, so dass sie betteln werde, nie geboren worden zu sein.