Daneben zielte er teilweise auf eine Versöhnung mit der Straf- und Zivilklägerin und eine Wiederaufnahme der Beziehung. Er versuchte mithin, die Straf- und Zivilklägerin jeweils zu einem Tun zu veranlassen. Um seine Ziele zu erreichen, drohte er ihr anfangs mit der Bekanntgabe von diversen Informationen an ihre Familie, Freunde und ihren Arbeitgeber – was er insofern in die Tat umsetzte, als er die Eltern der Straf- und Zivilklägerin kontaktierte und die Straf- und Zivilklägerin in deren Bekanntenkreis als drogen- und alkoholsüchtig bezeichnete.