Der Beschuldigte beabsichtigte mit den in der Anklageschrift aufgeführten Nachrichten in erster Linie, die Straf- und Zivilklägerin dazu zu bringen, sich bei ihm und bei Dritten zu melden, um Dinge – insbesondere die verbreiteten «Pädophilie- Gerüchte» – richtigzustellen. In diesem Zusammenhang verlangte er von der Strafund Zivilklägerin, dass sie mit ihm spricht, sich mit ihm trifft und seine Fragen beantwortet und ihm Informationen zu versendeten SMS liefert. Daneben zielte er teilweise auf eine Versöhnung mit der Straf- und Zivilklägerin und eine Wiederaufnahme der Beziehung.