menhang kaum begründbar sein. Folglich ist die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit bei Stalking-Verhaltensweisen bzw. die Würdigung eines Stalking- Komplexes als natürliche Handlungseinheit selten möglich, wenngleich im Einzelfall bei zeitlich nahe aufeinanderfolgenden, gleichartigen Stalking-Einzelhandlungen nicht von vornherein ausgeschlossen. Zu denken ist dabei z.B. an das tägliche Aufsuchen des Opfers an dessen Wohnort, um es unter Androhung ernstlicher Nachteile, wie z.B. dem Publikmachen der ausserehelichen Affäre, zu einer letzten Aussprache zu bewegen (GURT, a.a.O., S. 157 ff.).