Wenn zwischen den einzelnen Stalking-Handlungen teilweise Tage oder Wochen vergehen, erweist sich im Einzelfall die Annahme eines engen zeitlichen Zusammenhangs der einzelnen Stalking-Verhaltensweisen als schwierig bzw. unmöglich. Zudem dürfte das Vorliegen eines engen räumlichen Zusammenhangs der Stalking-Einzelhandlungen häufig nicht gegeben sein, namentlich wenn das Opfer an verschiedenen, auseinanderliegenden Örtlichkeiten belästigt wird. Insbesondere bei Cyberstalking-Aktivitäten über Smartphones, Tablets und Laptops, bei denen eine stalkende Person von überall aus (Wohnort, Arbeitsplatz, unterwegs usw.) Cyberstalking-Handlungen vornehmen kann, wird ein enger räumlicher Zusam-