14. Vorwurf gemäss Ziff. I./4. der Anklageschrift (Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung) Auch betreffend den Vorwurf gemäss Ziff. I./4. der Anklageschrift schliesst sich die Kammer den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz an, auf welche vollumfänglich verwiesen werden kann (pag. 577 f.). Mit der Vorinstanz ist in dubio pro reo davon auszugehen, dass nach Erhalt der Verfügung des SVSA vom 25. März 2021 ein Telefonat zwischen dem Garagisten und dem SVSA stattgefunden hat. III. Rechtliche Würdigung