13. Vorwurf gemäss Ziff. I./3. der Anklageschrift (Pfändungsbetrug und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen) Betreffend den Vorwurf gemäss Ziff. I./3. der Anklageschrift kann vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 572 f.). Der Beschuldigte ist diesbezüglich geständig.