Die Straf- und Zivilklägerin und er hätten sich einmal ein Versprechen gegeben, dass das, was sie einander erzählen, unter ihnen bleibe. Die Straf- und Zivilklägerin habe aber alles den Kollegen erzählt (pag. 464 ff., 516 ff.). Es mag sein, dass der Beschuldigte im Zeitpunkt seiner Aussagen respektive im Nachhinein keine Beziehung mehr mit der Straf- und Zivilklägerin wollte und es ihm bei seinem Verhalten und den unzähligen Nachrichten in erster Linie darum ging, dass die Straf- und Zivilklägerin «die Sachen» bei seinen Kollegen und seiner Mutter richtigstellt.