467 Z. 31 f., pag. 469 Z. 40 f.). Er erklärte vor der Vorinstanz, nach dem Beenden der Beziehung irgendeinmal bemerkt zu haben, dass seine Kollegen ihm das Telefon nicht mehr abnehmen würden. Eine Kollegin von Thun habe ihm zudem gesagt, er solle sich nicht mehr melden, er habe der «B.________» Sachen erzählt, das gehe einfach nicht. Auch seine Mutter habe ihn angerufen und ihm gesagt, er müsse sich nie mehr bei ihr melden. Er habe nicht gewusst, was über ihn gesprochen worden sei. Im Sommer, als K.________ und M.________ ihm erzählt hätten, was da «umegschnorret» werde, sei er zusam-