98 Z. 141 ff.). Anlässlich der Einvernahme vom 23. März 2021 gab die Straf- und Zivilklägerin zudem an, dass sie nun ihren Job gekündigt habe und über den Sommer für drei Monate an einem anderen Ort arbeiten werde, weil der Beschuldigte wisse, wo sie wohne und arbeite, und er ihr gedroht habe, ihr dort abzupassen (pag. 229 Z. 113 ff.). Zumindest bis zum vorinstanzlichen Hauptverhandlungstermin befand sich die Straf- und Zivilklägerin zudem aufgrund der Vorfälle in therapeutischer Behandlung (pag. 483 Z. 14 ff.). 12.4 Beweggründe des Beschuldigten