Dass die Drohungen zunehmend aggressiver und konkreter wurden, wurde auch von der Straf- und Zivilklägerin so wahrgenommen. So sagte sie anlässlich ihrer Einvernahme vom 23. März 2021 aus, die Inhalte der Nachrichten würden immer heftiger und aggressiver, und sie habe das Gefühl, der Beschuldigte lasse sich auch durch das vorliegende Verfahren nicht einschüchtern oder belehren (pag. 227 Z. 56 f.). Der Beschuldigte liess