Die Steigerung erreichte ihren Höhepunkt, als der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin körperliche Gewalt androhte, indem er sie wissen liess, er werde sie halb tot schlagen, es ihr zeigen und ihr unvermittelt «d Pfuscht id Schnurre» schlagen, wenn er sie sehen werde. Sie würden sich irgendeinmal sehen und dann «chlepfe» es so richtig. Dass die Drohungen zunehmend aggressiver und konkreter wurden, wurde auch von der Straf- und Zivilklägerin so wahrgenommen.