Er drohte ferner, sich umzubringen und die Straf- und Zivilklägerin anzuzeigen, und stellte ihr in Aussicht, sie zu ruinieren und fertig zu machen, so dass sie betteln werde, nie geboren worden zu sein. Er versprach der Straf- und Zivilklägerin sodann, sie werde sich selbst umbringen und die Hölle auf Erden erleben. Die Steigerung erreichte ihren Höhepunkt, als der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin körperliche Gewalt androhte, indem er sie wissen liess, er werde sie halb tot schlagen, es ihr zeigen und ihr unvermittelt «d Pfuscht id Schnurre» schlagen, wenn er sie sehen werde.