So drohte der Beschuldigte anfangs vor allem damit, diverse Informationen über die Straf- und Zivilklägerin an die Familie, Freunde und den Arbeitgeber weiterzuerzählen. Später kam hinzu, dass er der Straf- und Zivilklägerin riet, besser zu Hause zu bleiben, um nicht auf ihn zu treffen, denn dann würde etwas ändern in ihrem Leben. Er drohte ferner, sich umzubringen und die Straf- und Zivilklägerin anzuzeigen, und stellte ihr in Aussicht, sie zu ruinieren und fertig zu machen, so dass sie betteln werde, nie geboren worden zu sein.