Der Beschuldigte bringt vor Obergericht denn auch nicht vor, der Sachverhalt sei von der Vorinstanz unrichtig festgestellt worden. Daneben sendete der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin unzählige weitere Nachrichten. Gemäss Angaben der Straf- und Zivilklägerin habe sie vom Beschuldigten über 2'600 Nachrichten erhalten (pag. 484 Z. 36). Was den Inhalt der Nachrichten betrifft, ist mit zunehmender Dauer eine gewisse Aggressionssteigerung erkennbar: So drohte der Beschuldigte anfangs vor allem damit, diverse Informationen über die Straf- und Zivilklägerin an die Familie, Freunde und den Arbeitgeber weiterzuerzählen.