der Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau sowie den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin ergibt sich ferner, dass die Straf- und Zivilklägerin ca. im Mai, Anfang Juni 2020 eine Sprachnachricht an eine «K.________» sendete, worin sie ihr mitteilte, der Beschuldigte habe schon eine Stelle verloren wegen Vorfällen mit kleinen Kindern. Sie sei sich nicht mehr sicher, ob sie in der Sprachnachricht das Wort «pädophil» verwendet habe, sie glaube aber, sie habe dies nicht gesagt (pag. 481 Z. 31 ff.). Der Beschuldigte erfuhr von diesem Gerücht gemäss eigenen Angaben im Sommer 2020 (pag. 474 Z. 12 f.).