Am 31. März 2021 erteilte die zuständige Staatsanwältin der Polizei den Auftrag, den Beschuldigten zu befragen und dem Beschuldigten nach Möglichkeit mittels polizeilicher Massnahmen ein Kontaktverbot und eine Fernhalteverfügung aufzuerlegen (pag. 209). Der Beschuldigte wurde hierauf am