Schliesslich erschien die Straf- und Zivilklägerin am 23. März 2021 persönlich bei der Polizeiwache I.________ und erstattete wiederum Anzeige gegen den Beschuldigten (pag. 183 ff.). Die Straf- und Zivilklägerin beantragte am 26. März 2021 Untersuchungshaft, evtl. Ersatzmassnahmen für den Beschuldigten beim Zwangsmassnahmengericht (pag. 367 f.). Am 31. März 2021 erteilte die zuständige Staatsanwältin der Polizei den Auftrag, den Beschuldigten zu befragen und dem Beschuldigten nach Möglichkeit mittels polizeilicher Massnahmen ein Kontaktverbot und eine Fernhalteverfügung aufzuerlegen (pag.