91 und 346 f.). Mit Eingabe vom 4. Dezember 2020 erstattete die Straf- und Zivilklägerin eine weitere Anzeige (pag. 106 ff.). Am 11. Dezember 2020 wurden die beiden Mobiltelefone des Beschuldigten beschlagnahmt (pag. 349). Mit Schreiben vom 14. Januar 2021 zog der Beschuldigte seine gegen die Straf- und Zivilklägerin wegen Verleumdung erstattete Anzeige zurück. Am 24. Februar 2021 erstattete die Straf- und Zivilklägerin erneut Anzeige gegen den Beschuldigten (pag.130 ff.). Schliesslich erschien die Straf- und Zivilklägerin am 23. März 2021 persönlich bei der Polizeiwache I.____