Spätestens am 29. Juli 2020 erstattete der Beschuldigte Anzeige gegen die Straf- und Zivilklägerin wegen Verleumdung (beim Datum des Meldungseingangs vom 31. August 2020 auf dem Anzeigerapport vom 18. November 2020 dürfte es sich um einen Verschrieb handeln, da die Einvernahme mit dem Beschuldigten bereits am 29. Juli 2020 erfolgte). Die Straf- und Zivilklägerin wurde hierauf zu einer Einvernahme vorgeladen, worauf sie Kontakt mit der Opferhilfe und ihrer Anwältin aufnahm (pag. 227 Z. 52 f. und 481, Z. 21 f.) und am 17. August 2020 ebenfalls Strafanzeige gegen den Beschuldigten einreichte (pag.