Er hätte seine Anzeige nicht zurückgezogen und er hätte die «gute B.________» auf so viel Schadenersatz verklagt, dass diese nie mehr eine Lüge über ihn hätte verbreiten können. Im Anhang seines Schreibens würden sich Berichte von Psychiatern und Ärzten befinden, woraus ersichtlich sei, dass er nicht versuche, hinterher etwas zu erfinden. Die komplexe PTBS sei schon im Jahr 2018 diagnostiziert worden. Aufgrund seiner Erkrankung sei er in allen Punkten freizusprechen, da er nicht schuldfähig gewesen sei.