6 seine Familie und Arbeitsstelle verloren. Aufgrund dieser erfundenen Aussagen habe er die Straf- und Zivilklägerin aus purer Verzweiflung angezeigt. Er sei für etwas verurteilt worden, wofür er rein gar nichts könne und habe sich aufgrund seiner Erkrankung nicht dagegen zur Wehr setzen können. Wenn er zum Zeitpunkt des Verfahrens nur annähernd lebensfähig gewesen wäre, würden heute alle an einem anderen Ort stehen. Er hätte seine Anzeige nicht zurückgezogen und er hätte die «gute B.____