10. Beweismittel Auf eine vorgängige Zusammenfassung der Beweismittel wird verzichtet. Soweit für das vorliegende Verfahren von Relevanz, wird direkt im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung darauf eingegangen. Im Weiteren wird auf die Aufzählung der Vorinstanz (pag. 564, 573 und 577) sowie auf die amtlichen Akten verwiesen.