4 2. Die Zivilklage von Frau B.________ sie abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird, unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen. 3. Die Parteikosten für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte von A.________ seien gemäss noch einzureichender Honorarnote festzulegen und dem Kanton Bern aufzuerlegen. 4. Es seien die notwendigen Verfügungen zu erlassen.