2 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1'000.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 3'800.00. III. 1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 04.03.2019 für eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je CHF 100.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen.