1. zu einer Freiheitsstrafe von 7 ½ Jahren; Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 538 Tagen (2. Juni 2021 bis 21. November 2022) wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 22. November 2022 vorzeitig angetreten worden ist. 2. zu einer Landesverweisung von 7 ½ Jahren; 3. zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'000.00. III. 1. Die restlichen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'800.00 (inkl. Auslagen) trägt der Kanton Bern.